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Cannabis-Öl: Wirkung, Anwendung und Rezeptpflicht im Überblick

Cannabis-Öl auf Rezept: Wirkung, Unterschied THC vs. CBD, Einnahme und Rechtslage in Deutschland — verständlich erklärt durch approbierte Ärzt:innen.

Aktualisiert
2026-04-28
Lesezeit
12 Minuten
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Cannabis-Öl: Wirkung, Anwendung und Rezeptpflicht im Überblick

Cannabis-Öl ist für viele Patient:innen ein Thema mit vielen Fragen: Was steckt eigentlich drin, wie unterscheiden sich THC- und CBD-Öl, wie wirkt es im Körper, und wie kommt man legal an ein Rezept? Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten Punkte ein und führt Schritt für Schritt durch die Grundlagen — von der Pharmazie bis zur Rechtslage, im Kontext von medizinischem Cannabis, Cannabis-Extrakten und Cannabis-Tinkturen.

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Zuverlässige und geprüfte medizinische Informationen, zusammengestellt von unserem Redaktionsteam und Apotheken

Was ist Cannabis-Öl?

"Cannabis-Öl" ist im Alltag ein schillernder Begriff. Gemeint sein können sehr unterschiedliche Produkte: ein medizinischer Cannabisextrakt aus der Apotheke, eine ölige Dronabinol- oder Cannabidiol-Lösung nach standardisierter Rezeptur oder ein frei verkäufliches CBD-Öl aus dem Drogeriemarkt. Diese Produkte unterscheiden sich rechtlich, in ihrer Zusammensetzung und in ihrer Qualität deutlich.

Definition und Inhaltsstoffe

Medizinisches Cannabis-Öl basiert in der Regel auf einem Cannabisextrakt, der aus den getrockneten Triebspitzen der weiblichen Cannabispflanze gewonnen wird. Seit 2020 ist dieser "Eingestellte Cannabisextrakt" im Deutschen Arzneibuch (DAB) monographiert. Er wird auf einen definierten Gehalt der beiden Hauptcannabinoide eingestellt: Δ⁹-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Das DAB legt für THC eine Gehaltsspanne von 1–25 % (m/m) fest; der CBD-Gehalt muss bestimmt und deklariert werden. Als Trägerstoff kommen meist mittelkettige Triglyceride zum Einsatz, daher die ölige Konsistenz, die dem Produkt seinen Alltagsnamen gibt.

Neben THC und CBD enthält ein solcher Extrakt eine Vielzahl weiterer Pflanzeninhaltsstoffe: weitere Cannabinoide, Terpene und Flavonoide. Mehr als 400 Substanzen wurden in der Cannabispflanze identifiziert, darunter über 100 Cannabinoide. Weil das gesamte Inhaltsstoffspektrum erhalten bleibt, spricht man umgangssprachlich oft von Vollspektrumextrakt. Fachlich ist der Begriff unscharf, da das tatsächliche Stoffmuster vom Extraktionsverfahren abhängt; präziser wäre "Breitspektrumextrakt".

Abgrenzung zu CBD-Öl aus dem Handel

Im Drogeriemarkt, online oder im Reformhaus angebotene CBD-Öle sind keine Arzneimittel im medizinischen Sinn. Sie werden je nach Anbieter als Nahrungsergänzungsmittel, Aroma, Kosmetikum oder Medizinprodukt vermarktet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dazu klar festgehalten, dass ihm "derzeit keine Fallgestaltung bekannt" sei, "wonach der Verkauf von CBD-Öl" als Lebensmittel "erlaubt wäre". Viele dieser Produkte befinden sich also auf rechtlich fragwürdiger Grundlage am Markt.

Hinzu kommt die Qualitätsfrage: Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe an frei verkäuflichen CBD-Ölen zeigten stark schwankende THC-Gehalte, im Jahr 2020 zwischen 2 und 3.200 mg/kg, mit einem Mittelwert von rund 579 mg/kg. Die vom Bundesinstitut für Risikobewertung empfohlenen Richtwerte wurden dabei häufig überschritten.

Pharmazeutisch betrachtet ist CBD, unabhängig von der Konzentration, ein verschreibungspflichtiger Arzneistoff, sobald es arzneilich verwendet wird. Es unterliegt zwar nicht dem Betäubungsmittelgesetz, fällt aber unter die Rezeptpflicht. Medizinisches Cannabis-Öl aus der Apotheke ist also nicht einfach eine "stärkere" Variante des Drogerie-CBD-Öls, sondern ein eigenständiges Arzneimittel mit definierter Qualität, kontrollierter Herstellung und ärztlicher Indikationsstellung.

Medizinisches Cannabis-Öl als Fertigarzneimittel oder Rezeptur

In Deutschland gibt es zwei Wege, auf denen Patient:innen ein medizinisches Cannabis-Öl bekommen können:

1. Als Rezepturarzneimittel aus der Apotheke. Das ist der häufigste Fall. Eine Ärzt:in verordnet einen bestimmten Extrakt oder eine standardisierte Rezeptur, etwa nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF) oder der Ziegler-Rezepturbibliothek (ZRB). Beispiele sind ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.), ölige Cannabidiol-Lösungen 50 oder 100 mg/ml (NRF 22.10.) oder ölige Cannabisölharz-Lösungen mit definiertem THC-Gehalt. Die Apotheke stellt das Arzneimittel patientenindividuell her. Verfügbar ist eine breite Auswahl an Extrakten mit unterschiedlichen THC/CBD-Verhältnissen, von CBD-dominant (z. B. 1:25) über ausgewogen (10:10, 25:25) bis THC-dominant (25:1).

2. Als zugelassenes Fertigarzneimittel. In Deutschland sind drei cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel zugelassen. Eines davon ist ein Mundspray auf Basis zweier standardisierter Cannabisextrakte mit definierten THC- und CBD-Anteilen. Klassische "Cannabis-Öle" zum Einnehmen werden in Deutschland überwiegend als Rezeptur und nicht als Fertigarzneimittel abgegeben.

Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Wegen liegt in der Zulassung: Ein Fertigarzneimittel durchläuft ein behördliches Zulassungsverfahren mit definierten Indikationen. Ein Rezepturarzneimittel wird auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung in der Apotheke angefertigt, flexibler, aber individuell auf die Patient:in zugeschnitten. Beide Formen sind verschreibungspflichtig, THC-haltige Zubereitungen zusätzlich betäubungsmittelrechtlich reguliert.

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THC-Öl vs. CBD-Öl: Die wichtigsten Unterschiede

Cannabis-Öle werden meist nach ihrem Hauptwirkstoff unterschieden. THC und CBD sind die mengenmäßig wichtigsten Cannabinoide der Hanfpflanze. Sie wirken sehr unterschiedlich, sind rechtlich anders eingeordnet und kommen bei anderen Beschwerden zum Einsatz.

Wirkstoffprofil von THC und CBD

THC (Tetrahydrocannabinol) bindet als Partialagonist direkt an die Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 und vermittelt darüber den Großteil seiner Effekte, einschließlich der psychotropen Wirkung. CBD (Cannabidiol) hat dagegen nur eine sehr geringe Affinität zu CB1 und CB2 und wirkt nicht psychotrop. Stattdessen greift CBD an anderen Stellen ein, etwa an Serotonin- (5-HT1A, 5-HT2A), Dopamin-D2- und TRPV-Rezeptoren, und zeigt vor allem antiinflammatorische Effekte. Quellen: Pertwee 2008

Rechtlicher Status im Vergleich

THC fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz und ist nur auf Betäubungsmittelrezept verschreibbar. CBD ist nicht im BtMG gelistet, gilt aber als Arzneistoff: CBD-Zubereitungen sind unabhängig von der Konzentration verschreibungspflichtige Arzneimittel und unterfallen lediglich nicht der BtMVV. Frei verkäufliche CBD-Öle aus dem Drogerie- oder Online-Handel werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit überwiegend als nicht verkehrsfähig eingestuft, sie sind in der Regel weder als Lebensmittel noch als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.

Typische Einsatzbereiche

THC-dominante Öle werden unter anderem bei chronischen Schmerzen, chemotherapie-bedingter Übelkeit, Appetitlosigkeit (z. B. AIDS-bedingte Kachexie) und Spastik bei Multipler Sklerose eingesetzt. CBD-dominante Zubereitungen kommen vor allem bei bestimmten Epilepsie-Formen sowie bei entzündlichen Darmerkrankungen zum Einsatz. Bei neuropathischen Schmerzen oder in der Palliativversorgung werden häufig ausgewogene THC:CBD-Verhältnisse (etwa 1:1) bevorzugt, um Wirksamkeit und Verträglichkeit zu kombinieren. Quellen: Israeli Medical Cannabis Agency 2017; Whiting et al. 2015; NASEM 2017

Herstellungsverfahren von Cannabis-Öl

Cannabis-Öl ist im pharmazeutischen Sinn ein Extrakt aus den getrockneten Blütenständen weiblicher Cannabis-Pflanzen, gelöst in einem Trägeröl. Der Weg von der Blüte zum fertigen Öl ist mehrstufig. Damit der Wirkstoff im Körper aktiv werden kann, müssen die in der Pflanze enthaltenen Cannabinoidsäuren zunächst decarboxyliert werden, meist durch Erhitzen auf 100–150 °C über 30–120 Minuten. Erst danach folgt die eigentliche Extraktion, bei der die Cannabinoide mit einem Lösungsmittel aus dem fein zerkleinerten Pflanzenmaterial herausgelöst werden. Mitextrahierte Wachse und Lipide werden anschließend in einem Schritt namens Winterisierung durch Abkühlen und Filtration entfernt. Welches Lösungsmittel zum Einsatz kommt, prägt den Charakter des fertigen Extrakts.

CO2-Extraktion

Die Extraktion mit überkritischem Kohlendioxid gilt als besonders schonendes Verfahren. Dabei wird CO₂ unter hohem Druck (über 73,75 bar) und bei Temperaturen über 31 °C in einen Zustand zwischen flüssig und gasförmig versetzt. In diesem Zustand löst es die Cannabinoide ähnlich gut wie eine Flüssigkeit, dringt aber wie ein Gas in das Pflanzenmaterial ein. Nach der Extraktion verdampft das CO₂ rückstandsfrei, sobald der Druck wieder gesenkt wird. Übrig bleibt ein reines Cannabis-Konzentrat von meist öliger Konsistenz. Über die Steuerung von Druck und Temperatur lassen sich gezielt einzelne Inhaltsstoffe wie Cannabinoide oder Terpene an- oder abreichern. Auch das Deutsche Arzneibuch nennt die CO₂-Extraktion als bevorzugtes Verfahren für eingestellten Cannabisextrakt.

Ethanol-Extraktion

Ein zweites etabliertes Verfahren nutzt wasserfreies oder hochprozentiges Ethanol als Lösungsmittel. Da nicht alle Cannabinoide in Alkohol stabil sind, erfolgt die Extraktion oft bei niedrigen Temperaturen zwischen –20 °C und –45 °C, entweder durch Mazeration (Einlegen) oder Perkolation (Durchfließen). Anschließend wird der Primärextrakt filtriert, im Vakuum eingeengt und das Ethanol vollständig entfernt. Auch wenn das Arzneibuch die CO₂-Extraktion in den Vordergrund stellt, werden viele in Deutschland erhältliche Cannabis-Öle tatsächlich mit Ethanol hergestellt. Fachautor:innen kritisieren diesen Punkt an der aktuellen Monographie als überarbeitungsbedürftig.

Standardisierung und Qualitätskontrolle in der Apotheke

Damit Patient:innen über Wochen eine gleichbleibende Wirkstoffmenge erhalten, wird der Rohextrakt auf einen definierten THC- und/oder CBD-Gehalt eingestellt. Das geschieht entweder durch Mischen mehrerer Chargen oder durch Verdünnung mit einem inerten Trägeröl, meist mittelkettige Triglyceride (MCT), seltener Sesamöl. Das Deutsche Arzneibuch erlaubt für eingestellten Cannabisextrakt eine THC-Spanne von 1–25 % und eine zulässige Abweichung von ±10 % vom deklarierten Gehalt.

In der Apotheke wird jede Charge im Rahmen der Zertifikatkontrolle geprüft: Identität, Gehalt und Reinheit müssen den Vorgaben entsprechen, bevor das Öl an Patient:innen abgegeben wird. Bei Mindergehalten wird üblicherweise eine sogenannte Einwaagekorrektur vorgenommen, um die deklarierte Wirkstoffmenge exakt zu treffen. So entsteht aus einem Naturprodukt mit natürlichen Schwankungen ein Arzneimittel mit verlässlicher Apothekenqualität.

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Cannabis-Öl: Wirkung, Wirkeintritt und Wirkdauer

Cannabis-Öl wirkt über dieselben körpereigenen Andockstellen wie alle Cannabinoide. Wann der Effekt einsetzt und wie lange er anhält, hängt aber stark davon ab, wie du das Öl einnimmst.

Wirkmechanismus über das Endocannabinoid-System

THC und CBD greifen in das Endocannabinoid-System (ECS) ein, ein körpereigenes Regulationsnetz aus CB1- und CB2-Rezeptoren, körpereigenen Botenstoffen wie Anandamid und 2-AG sowie ihren Abbauenzymen. Das ECS arbeitet wie eine "neurochemische Bremse": Es dämpft überschießende Nervenaktivität und stabilisiert Stimmung, Schmerzwahrnehmung, Stressantwort, Appetit und Schlaf. THC stimuliert CB1 und CB2 als Partialagonist, CBD wirkt zusätzlich an weiteren Bindungsstellen. Quellen: Zou und Kumar 2018; Kendall und Yudowski 2016; Pertwee 2008

Wirkeintritt sublingual und oral

Bei oraler Einnahme als Kapsel oder Tropfen erreicht THC die maximale Plasmakonzentration meist erst nach 0,5 bis 4 Stunden, gelegentlich später, wenn vorher fettreich gegessen wurde. Die orale Bioverfügbarkeit ist durch den First-Pass-Effekt der Leber begrenzt und liegt nur bei etwa 4–20 Prozent. Beim oromukosalen Spray (sublingual oder buccal) ist THC binnen 15 Minuten im Plasma nachweisbar, das Maximum wird nach 45 bis 120 Minuten erreicht. Studien zeigen jedoch, dass der genaue Applikationsort in der Mundhöhle für die Pharmakokinetik kaum eine Rolle spielt und die Werte denen oraler Kapseln ähneln. Quellen: Huestis 2007; Karschner, Darwin et al. 2011; Guy und Robson 2004; GW Pharma Ltd. 2011

Wirkdauer im Vergleich zu Blüten

Inhalierte Cannabisblüten fluten innerhalb von 1–2 Minuten an, der Plasmaspiegel ist 10- bis 20-fach höher als nach oraler Aufnahme, fällt aber auch schnell wieder ab. Cannabis-Öl wirkt deutlich später, dafür gleichmäßiger und länger, typischerweise mehrere Stunden. Die individuellen Schwankungen sind groß; die endgültige Dosisfindung erfolgt in Absprache mit der behandelnden Ärzt:in. Quellen: Grotenhermen 2003; Huestis 2007

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Anwendung: Sublingual oder oral einnehmen

Cannabis-Öl lässt sich auf zwei Wegen einnehmen: als Tropfen unter die Zunge (sublingual) oder geschluckt, pur, mit etwas Nahrung oder eingearbeitet in Speisen. Beide Wege führen zum gleichen Wirkstoff im Blut, unterscheiden sich aber in Geschwindigkeit, Stärke und Verlauf der Wirkung. Welche Form passt, entscheidet die behandelnde Ärzt:in zusammen mit der Patient:in.

Sublinguale Einnahme unter der Zunge

Bei der sublingualen Anwendung werden die Tropfen direkt unter die Zunge gegeben und dort kurz gehalten, bevor geschluckt wird. Ein Teil der Cannabinoide wird über die Mundschleimhaut aufgenommen und umgeht so teilweise den First-Pass-Effekt, also den ersten Abbau in der Leber. Dadurch setzt die Wirkung tendenziell etwas schneller ein als beim reinen Schlucken.

Für ein oromukosal angewendetes Fertigarzneimittel zeigte sich, dass THC und CBD bereits innerhalb von 15 Minuten im Plasma nachweisbar waren und der maximale Spiegel nach etwa 45 bis 120 Minuten erreicht wurde. Ob die Tropfen dabei buccal, sublingual oder oropharyngeal platziert werden, machte für die Plasmaspiegel keinen wesentlichen Unterschied. Quellen: Guy und Robson 2004; GW Pharma Ltd. 2011

Orale Einnahme über Lebensmittel

Werden die Tropfen direkt geschluckt oder in Speisen bzw. Getränke eingerührt, gelangen die Cannabinoide über den Magen-Darm-Trakt und die Leber in den Kreislauf. Die Wirkung setzt langsamer ein, kann dafür aber länger anhalten. Eine fettreiche Mahlzeit kann die Aufnahme deutlich erhöhen: In einer Studie mit Dronabinol-Kapseln war die Gesamtexposition (AUC) für THC nach einer fettreichen Mahlzeit fast dreimal so hoch wie nach nüchterner Einnahme. Für ein cannabinoidhaltiges Mundspray stieg die Cmax von THC zu den Mahlzeiten um das 1,6-Fache, die AUC um das 2,8-Fache; bei CBD waren die Effekte noch ausgeprägter. Diese Schwankungen sind wichtig zu kennen, weil sie die individuelle Wirkung erklärbar machen. Quellen: Oh, Parikh et al. 2017; GW Pharma Ltd. 2011

Praktische Hinweise zur Handhabung

Damit die Dosierung möglichst gleichmäßig bleibt, empfiehlt das Neue Rezeptur-Formularium für ölige Dronabinoltropfen statt einfacher Senkrechttropfer den Einsatz von Dosierpumpen oder Kolbenpipetten. Diese geben reproduzierbar gleiche Mengen ab. Senkrechttropfer wurden wegen zu großer Ungenauigkeit aus der NRF-Monographie gestrichen. Studien zeigen außerdem deutliche Unterschiede zwischen Personen, wie stark und wie schnell ölige Tropfen wirken. Deshalb gilt für jede Form der Einnahme: alle Anpassungen ausschließlich in Absprache mit der behandelnden Ärzt:in. Quellen: DAC/NRF

Cannabis-Öl auf Rezept: Rechtslage in Deutschland

Cannabis-Öl ist in Deutschland kein frei verkäufliches Produkt. Es zählt zu den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und unterliegt, sobald THC enthalten ist, dem Betäubungsmittelgesetz. Wer ein medizinisches Cannabis-Öl bekommen möchte, braucht eine ärztliche Verordnung.

Rezeptpflicht und BtM-Status

Cannabisextrakte und -öle mit THC sind nach Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verkehrs- und verschreibungsfähig. Sie dürfen nur auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verordnet und nach Vorlage in einer deutschen Apotheke abgegeben werden. Reines Cannabidiol (CBD) ist hingegen kein Betäubungsmittel, fällt aber laut Arzneimittelverschreibungsverordnung trotzdem unter die reguläre Verschreibungspflicht und braucht ein "normales" Rezept.

Die rechtliche Grundlage wurde mit dem sogenannten Cannabisgesetz vom 10. März 2017 geschaffen. Seitdem können Cannabisblüten, -extrakte und -öle als Rezepturarzneimittel in Apotheken patientenindividuell hergestellt und abgegeben werden, ohne dass eine arzneimittelrechtliche Zulassung wie bei einem Fertigarzneimittel nötig ist. Verschreiben dürfen ausschließlich Ärzt:innen; Zahn- und Tierärzt:innen sind davon ausgeschlossen. Eine bestimmte Facharztgruppe ist nicht vorgeschrieben.

Indikationen für eine ärztliche Verordnung

Eine pauschale Liste von Krankheiten, bei denen Cannabis-Öl verordnet werden "darf", gibt es im deutschen Recht nicht. § 31 Abs. 6 SGB V macht keine Vorgaben zu zugelassenen Indikationen. Stattdessen entscheidet die behandelnde Ärzt:in im Einzelfall, ob eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, andere Therapien ausgeschöpft sind und eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung" besteht.

Die Praxis spiegelt das wider. Im Abschlussbericht der BfArM-Begleiterhebung von 2022 ist chronischer Schmerz mit rund 76 % aller gemeldeten Fälle die mit Abstand häufigste Hauptdiagnose. Weitere häufige Indikationen sind Spastik (rund 10 %), Multiple Sklerose (rund 6 %), Anorexie/Wasting, Übelkeit und Erbrechen sowie ausgewählte neurologische und psychische Erkrankungen. Quellen: BfArM Abschlussbericht Begleiterhebung 2022

Wissenschaftlich belastbare Hinweise auf einen Nutzen finden sich laut systematischer Sichtung vor allem für chemotherapiebedingte Übelkeit und Erbrechen, Appetitstimulation bei HIV/AIDS, chronische Schmerzen sowie Spastik bei Multipler Sklerose. Bei vielen weiteren Indikationen ist die Datenlage uneinheitlich. Quellen: Hoch, Schneider et al. 2017; Whiting, Wolff et al. 2015; National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine 2017

Ob Cannabis-Öl im Einzelfall in Frage kommt, ist also immer eine ärztliche Entscheidung und kein Anspruch.

Ablauf der telemedizinischen Verschreibung bei HealGreen

Bei HealGreen läuft dieser Schritt komplett digital und schriftlich, als telemedizinische Fernbehandlung durch approbierte deutsche Ärzt:innen. So sieht der Weg aus:

  1. Digitaler Fragebogen. Du beantwortest in etwa drei Minuten strukturierte Fragen zu Symptomen, Vorerkrankungen und bisherigen Therapien.
  2. Ärztliche Prüfung deiner Angaben. Eine deutsche Ärzt:in prüft den Fragebogen sorgfältig. Bei Rückfragen meldet sie sich schriftlich.
  3. Rezept. Stellt die Ärzt:in eine medizinische Eignung fest, wird ein E-Rezept ausgestellt. Cannabis-Öle mit THC werden dabei als BtM-Rezept verordnet.
  4. Apotheke und Lieferung. Das Rezept wird in einer deutschen Partnerapotheke eingelöst. Die Lieferung erfolgt diskret und geruchsdicht in 24–28 Stunden, in Glasbehältern.

Das erste Rezept ist bei HealGreen kostenlos, das Folgerezept kostet 15 €. Deine Daten bleiben dabei bei uns: nicht beim Hausarzt, nicht bei der Krankenkasse.

Quellen (20)

FAQ

Häufige Fragen zu Cannabis-Öl

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Weiterführend

Weitere Infos

Medizinischer Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Die zitierten Studien beschreiben den aktuellen Stand der Forschung, nicht das individuelle Ansprechen einer bestimmten Patient:in. Eine cannabisbasierte Therapie kommt nur nach individueller ärztlicher Prüfung und Verordnung in Betracht. Bei akuten oder anhaltenden Beschwerden wende dich an deine Ärzt:in oder Apotheker:in.