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Medizinisches Cannabis

Medizinisches Cannabis: Der Leitfaden für Patient:innen in Deutschland

Medizinisches Cannabis verständlich erklärt: Wirkstoffe, Darreichungsformen, Rezept und Erfahrungen — geprüft durch approbierte deutsche Ärzt:innen.

Aktualisiert
2026-04-28
Lesezeit
14 Minuten
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Medizinisches Cannabis: Der Leitfaden für Patient:innen in Deutschland

Medizinisches Cannabis wirft viele Fragen auf: Was ist rechtlich erlaubt, welche Darreichungsformen gibt es, wie wirken THC und CBD, und wie kommst du zum Rezept? Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten Punkte ein und beantwortet die Fragen, die im Alltag wirklich zählen, von Cannabis und Cannabinoiden als Arzneimittel über typische Erfahrungen bis zum Weg, wie du Cannabis-Patient:in werden kannst.

HealGreen Redaktionsteam

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Zuverlässige und geprüfte medizinische Informationen, zusammengestellt von unserem Redaktionsteam und Apotheken

Was ist medizinisches Cannabis?

Medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel auf Basis der Hanfpflanze Cannabis sativa L., ärztlich verschrieben, pharmazeutisch hergestellt und über deutsche Apotheken abgegeben. Damit unterscheidet es sich in Herkunft, Qualität und Anwendung grundlegend von Cannabis aus dem Freizeitmarkt.

Abgrenzung zu Freizeit-Cannabis

Begriffe wie „Marihuana" oder „Straßencannabis" stehen ausdrücklich nur für den nicht-medizinischen Gebrauch. Der wesentliche Unterschied ist nicht die Pflanze selbst, sondern die Qualitätskontrolle: Wer auf dem Schwarzmarkt kauft, kennt weder Wirkstoffgehalt noch Reinheit; Pestizide, Lösungsmittel oder Schwermetalle sind nicht ausgeschlossen. Medizinisches Cannabis muss dagegen je Charge auf Identität, Reinheit und einen definierten THC- und CBD-Gehalt geprüft werden.

Cannabis sativa, indica und Hybride

Taxonomisch gilt heute weitgehend Konsens, Cannabis sativa L. als eine Art mit Unterarten zu verstehen, etwa subsp. sativa (faserreich, niedriger THC-Gehalt) und subsp. indica (höherer THC-Gehalt). In Ratgebern und Apothekenkatalogen werden die Etiketten „Sativa", „Indica" und „Hybrid" allerdings uneinheitlich verwendet. Sie markieren oft nur grob das THC:CBD-Verhältnis und sagen wenig über die tatsächliche Genetik. Therapeutisch zählt deshalb der konkrete, im Labor bestimmte Cannabinoid- und Terpengehalt der Charge, nicht das Sortenlabel. Quellen: Small & Cronquist 1976; McPartland & Small 2020

Wann gilt Cannabis als Arzneimittel?

In Deutschland gilt Cannabis als Arzneimittel, sobald es nach pharmazeutischen Anforderungen hergestellt und auf ärztliche Verschreibung in einer Apotheke abgegeben wird. Cannabisblüten und -extrakte sind dabei in der Regel Rezepturarzneimittel nach der Apothekenbetriebsordnung. Sie sind nicht als Fertigarzneimittel zugelassen, aber von der Zulassungspflicht ausgenommen. Diesen Weg hat das Cannabisgesetz vom 10. März 2017 geöffnet, indem es Betäubungsmittelrecht und Sozialgesetzbuch entsprechend angepasst hat. Quellen: Cannabisgesetz 2017; Cremer-Schaeffer 2017

Vor 2017 war eine ärztliche Verschreibung von Cannabisblüten in Deutschland praktisch nicht möglich. Wer Cannabis medizinisch nutzen wollte, brauchte eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes verfügten so etwa 1.100 Patient:innen über eine solche Erlaubnis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie. Quellen: BfArM Abschlussbericht Begleiterhebung 2022

Das Cannabis-als-Medizin-Gesetz vom März 2017

Am 10. März 2017 trat das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" in Kraft. Cannabis wurde in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingeordnet und ist seitdem verkehrs- und verschreibungsfähig. Erstmals durften Ärzt:innen Cannabisblüten, -extrakte und Dronabinol auf einem Betäubungsmittel-Rezept (BtM-Rezept) verordnen. Parallel wurde das Sozialgesetzbuch V (§ 31 Abs. 6 SGB V) angepasst, sodass die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen können.

Was hat sich mit dem CanG 2024 geändert?

Das 2017er-Gesetz bleibt die Grundlage für die medizinische Verschreibung. Die in diesem Artikel ausgewerteten Fachquellen bilden den Stand bis April 2022 ab und beschreiben die Detailänderungen durch das Cannabisgesetz von 2024 nicht. Für die aktuelle Rechtslage sind offizielle Stellen wie das BfArM die verlässliche Quelle.

Verschreibung auf Privatrezept und Kassenrezept

Cannabisblüten, -extrakte, Dronabinol und Nabilon dürfen ausschließlich auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Zahn- und Tierärzt:innen sind ausgeschlossen. Cannabidiol (CBD) zählt nicht zu den Betäubungsmitteln und läuft über ein normales Rezept. Soll die gesetzliche Krankenkasse zahlen, ist vor Therapiebeginn ein Antrag nach § 31 Abs. 6 SGB V nötig. Für privat Versicherte gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

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Die Geschichte des medizinischen Cannabis in Deutschland seit 2017

Die deutsche Geschichte des medizinischen Cannabis ist kurz, aber dicht. Aus einem einzigen Gesetz im März 2017 ist innerhalb weniger Jahre eine eigene Versorgungsstruktur mit deutschem Anbau, Importen aus mehreren Ländern und einer wissenschaftlichen Begleiterhebung gewachsen.

2017: Der Startpunkt — erstes Rezept auf Kassenkosten

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes durften approbierte Ärzt:innen erstmals Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf BtM-Rezept verschreiben. Gesetzliche Krankenkassen mussten die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen tragen. Davor hatten lediglich rund 1.100 Patient:innen über eine individuelle Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG legalen Zugang. Schon 2011 war mit Sativex ein erstes cannabishaltiges Fertigarzneimittel zugelassen worden, dessen Anwendung blieb aber eng auf bestimmte MS-Symptome begrenzt. Quellen: Cannabisgesetz 2017; BVerwG Az. 3 C 17.04, 2005

2018–2022: Sortiment, Importe und Versorgungslücken

Anfangs kam medizinisches Cannabis ausschließlich aus dem Ausland, zuerst aus den Niederlanden, später ergänzt durch Kanada, Portugal und Dänemark. Die Importmengen stiegen rasch: von 125 kg im ersten Quartal 2017 auf mehr als zwei Tonnen pro Quartal im Jahr 2020. Allein in den Jahren 2019 und 2020 wurden über 40 verschiedene Kultivare nach Deutschland eingeführt. Parallel baute das BfArM die Cannabisagentur auf; 2019 vergab es 13 Anbau-Lose an drei deutsche Vertragspartner. Im Juli 2021 konnten Apotheken erstmals Cannabis aus deutschem Anbau bestellen. Quellen: Deutscher Bundestag 2020c; Manns et al. 2019

2023–2024: Telemedizin und neuer Marktzugang

Mit dem Wegfall der BtM-Rezeptpflicht für medizinisches Cannabis hat sich der Versorgungsweg verändert: Rezepte können digital ausgestellt und über deutsche Versandapotheken eingelöst werden. Damit rücken telemedizinische Modelle in den Vordergrund. Patient:innen erreichen approbierte Ärzt:innen über strukturierte digitale Anfragen, statt sich auf lange Wartelisten in spezialisierten Praxen zu setzen.

Wo steht die Versorgung heute?

Bis Anfang 2022 hatte die BfArM-Begleiterhebung rund 21.000 übermittelte Behandlungsfälle erfasst, davon 16.809 vollständige Datensätze. Hochrechnungen aus Daten von AOK, Barmer und Techniker Krankenkasse legten allein für die GKV bis Ende 2020 mehr als 70.000 genehmigte Therapien nahe. Die Versorgung ist erwachsen geworden: geprüft, dokumentiert und gleichzeitig weiter im Wandel. Quellen: Schmidt-Wolf & Cremer-Schaeffer 2019; BfArM-Begleiterhebung 2022

Welche Darreichungsformen von medizinischem Cannabis gibt es?

In der Apotheke bekommst du medizinisches Cannabis in mehreren galenischen Formen. Sie unterscheiden sich darin, wie schnell die Wirkstoffe ins Blut gelangen, wie lange die Wirkung anhält und wie genau sich die Einzeldosis steuern lässt. Welche Form passt, entscheidet die behandelnde Ärzt:in.

Cannabisblüten

Cannabisblüten sind getrocknete weibliche Blütenstände. Für die medizinische Anwendung werden sie in einem Vaporisator bei rund 180–210 °C verdampft und anschließend inhaliert, nicht geraucht: Bei Verbrennung entstehen gesundheitsschädliche Nebenprodukte. Nach Inhalation tritt die Wirkung meist innerhalb von ein bis zwei Minuten ein, was eine vergleichsweise feine Dosistitration erlaubt. Quellen: Abrams et al. 2007; Brunetti et al. 2020

Cannabisextrakte und Vollspektrum-Öle

Eingestellte Cannabisextrakte sind ölige Zubereitungen mit einem definierten THC- und CBD-Gehalt, meist auf Basis mittelkettiger Triglyceride. Da neben den Hauptcannabinoiden auch Terpene und Flavonoide enthalten sind, spricht die Fachliteratur häufig von „Vollspektrumextrakten". Fachlich präziser wäre „Breitspektrumextrakt", weil das Inhaltsstoffmuster vom Extraktionsverfahren abhängt. Öle werden oral als Tropfen eingenommen, der Wirkungseintritt liegt typischerweise bei 30 Minuten bis 2 Stunden.

Fertigarzneimittel

In Deutschland sind aktuell drei cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel zugelassen, etwa ein oromucosales THC/CBD-Spray, eine Nabilon-Kapsel und eine hochreine CBD-Lösung für seltene Epilepsien. Sie haben definierte Indikationen, Dosierungen und Stabilitätsdaten, lassen sich dafür aber weniger flexibel an individuelle Bedürfnisse anpassen als Rezepturen. Quellen: Karschner et al. 2011

Kapseln und essbare Formen wie Gummibärchen

Kapseln enthalten meist Dronabinol oder Cannabisöl. Sie sind die am besten untersuchte orale Darreichungsform, zeigen wegen des First-Pass-Effekts aber nur eine Bioverfügbarkeit von etwa 4–20 %. Eine fettreiche Mahlzeit kann die Aufnahme deutlich erhöhen. Esswaren wie Gummibärchen oder Backwaren wirken verzögert (rund 1–3 Stunden) und schwanken individuell stark. Das erschwert die Dosistitration und erhöht das Risiko, in der Wartezeit nachzudosieren. Quellen: Huestis 2007; Oh et al. 2017; Poyatos et al. 2020

Vier Darreichungsformen von medizinischem Cannabis nebeneinander: Glasdose mit Blüten, Tropfflasche mit Öl, Kapselblister und essbare Form.
Die vier wichtigsten Darreichungsformen aus deutschen Apotheken im Überblick — sie unterscheiden sich in Wirkungseintritt, Dauer und Dosiergenauigkeit.

Welche Wirkstoffe sind in medizinischem Cannabis enthalten?

Cannabis enthält über 500 Inhaltsstoffe, darunter mehr als 150 Cannabinoide sowie zahlreiche Terpene und Flavonoide. Therapeutisch im Fokus stehen vor allem zwei Cannabinoide: THC und CBD.

THC: psychoaktiv und medizinisch wirksam

Δ⁹-Tetrahydrocannabinol (THC) ist in den meisten Sorten der mengenmäßig größte Wirkstoff und gleichzeitig der wichtigste psychotrope Bestandteil. In der Pflanze liegt es als unwirksame Säure (THCA) vor und wird erst durch Erhitzen aktiv. THC wirkt als Partialagonist an den CB1- und CB2-Rezeptoren und vermittelt darüber den Großteil seiner medizinischen Effekte, etwa auf Schmerzempfinden, Übelkeit, Muskeltonus und Appetit. Quellen: Pertwee 2008; Huestis 2007

CBD: nicht-berauschend, breites Wirkprofil

Cannabidiol (CBD) ist nicht psychotrop und bindet nur sehr schwach an CB1 und CB2. Es interagiert stattdessen mit zahlreichen weiteren Zielstrukturen wie 5-HT1A-, TRPV- und PPAR-Rezeptoren und hemmt den Abbau körpereigener Cannabinoide. Diskutiert werden anxiolytische, antiinflammatorische, antiepileptische und neuroprotektive Effekte. Mit Epidyolex® ist CBD bei bestimmten Epilepsieformen als Arzneimittel zugelassen. Quellen: Pertwee 2008; Ujváry und Hanuš 2016; Devinsky et al. 2017

Weitere Cannabinoide: CBG, CBN, CBC

Neben THC und CBD finden sich Cannabigerol (CBG), Cannabinol (CBN) und Cannabichromen (CBC) sowie viele weitere Verbindungen in geringeren Mengen. CBG bindet kaum an CB1/CB2, wirkt aber als α2-Adrenozeptor-Agonist und 5-HT1A-Antagonist, mit möglichem Potenzial für neurologische Anwendungen. Der klinische Beitrag dieser Spurencannabinoide gilt derzeit als gering und ist nicht abschließend untersucht. Quellen: Rohleder und Müller 2021; Cascio et al. 2010

Terpene und der Entourage-Effekt

Terpene wie β-Myrcen, α-Pinen, Limonen oder Linalool prägen das Aroma und zeigen in präklinischen Studien eigene Effekte. Der Entourage-Effekt — die Annahme, dass Cannabinoide und Terpene synergistisch wirken — wurde 1998 von Mechoulam geprägt. Die Datenlage ist gemischt: Einige Reviews stützen die These, andere kontrollierte In-vitro-Studien fanden keine Modulation der THC-Wirkung an CB1/CB2 durch Terpene. Quellen: Mechoulam, Fride et al. 1998; Russo 2011; Russo 2019; Santiago et al. 2019

Das Endocannabinoid-System im Körper

Cannabinoide wirken über das körpereigene Endocannabinoid-System (ECS), ein Regulationsnetzwerk aus CB1- und CB2-Rezeptoren, körpereigenen Botenstoffen wie Anandamid (AEA) und 2-AG sowie zugehörigen Enzymen. CB1 ist überwiegend im Nervensystem aktiv und beeinflusst Schmerzverarbeitung, Stimmung, Appetit und Schlaf. CB2 sitzt vor allem auf Immunzellen und moduliert Entzündungs- und Schmerzprozesse. Quellen: Kendall und Yudowski 2016; Zou und Kumar 2018

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Qualitätsstandards bei medizinischem Cannabis aus der Apotheke

Medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel. Damit gelten dieselben pharmazeutischen Qualitätsanforderungen wie für andere pflanzliche Arzneimittel, geregelt durch das Deutsche Arzneibuch (DAB), das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) und die EU-Vorgaben zur Guten Herstellungs- und Anbaupraxis. Was du als Patient:in in der Apotheke bekommst, hat damit nichts mit Schwarzmarktware zu tun: Es ist eine geprüfte Charge, dokumentiert vom Anbau bis zur Abgabe.

GMP- und GACP-Standards

Hinter der Apothekenware steht ein zweistufiges Qualitätssystem. GACP (Good Agricultural and Collection Practice) regelt den Anbau und die ersten Verarbeitungsschritte der Pflanze, also Aussaat, Kultivierung, Ernte und Trocknung. GMP (Good Manufacturing Practice) gilt anschließend für die pharmazeutische Weiterverarbeitung, etwa Trimmen, Verpacken, Freigabe und gegebenenfalls die Herstellung von Extrakten. Ziel beider Standards zusammen ist eine reproduzierbare pharmazeutische Qualität von Charge zu Charge.

In Deutschland sind diese Vorgaben verbindlich: Die GACP-Leitlinie der EMA (EMEA/HMPC/246816/2005) gilt seit 2006, der EU-GMP-Leitfaden ist über die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung in nationales Recht überführt. Der Anbau in Deutschland findet in geschlossenen, hochgesicherten Indoor-Anlagen statt; die Räume müssen sowohl GACP- als auch GMP-Anforderungen erfüllen, damit eine gleichbleibende Qualität gesichert ist.

Prüfung durch deutsche Apotheken

Auch wenn Cannabisblüten oder Extrakte schon mit einem Analysezertifikat des Herstellers in der Apotheke ankommen, ist die Prüfung damit nicht abgeschlossen. Nach § 11 Apothekenbetriebsordnung dürfen nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt ist. Die Apotheke muss deshalb für jede Charge — und bei mehreren Behältnissen für jedes einzelne — die Identität prüfen, bevor das Arzneimittel freigegeben wird. So lassen sich zum Beispiel Etikettierfehler erkennen.

Geprüft wird unter anderem auf:

  • Identität und Aussehen
  • THC- und CBD-Gehalt (Toleranz ± 10 % vom deklarierten Wert)
  • Cannabinol als Abbauprodukt von THC (höchstens 1,0 %)
  • Pestizidrückstände, Schwermetalle, Aflatoxine
  • mikrobiologische Reinheit
  • Trocknungsverlust und fremde Bestandteile

Die übrigen Werte werden über das Analysezertifikat des Herstellers belegt; die Apotheke gleicht ab, ob die Charge die gesetzlich geforderten Spezifikationen einhält. Damit ist sichergestellt, dass Cannabisblüten und -extrakte nur „in standardisierter Qualität" gemäß § 31 Abs. 6 SGB V abgegeben werden.

Verpackung, Lagerung und Haltbarkeit

Cannabinoide wie THC sind oxidationsempfindlich und reagieren auf Licht, Sauerstoff und Wärme. Die DAB-Monographie schreibt deshalb vor, Cannabisblüten dicht verschlossen, lichtgeschützt und unterhalb von 25 °C zu lagern. Ein dichter Verschluss verhindert den Eintritt von Sauerstoff und schützt zugleich vor Luftfeuchtigkeit, die mikrobielles Wachstum begünstigt. In der industriellen Verarbeitung kommt häufig zusätzlich Argon als Inertgas zum Schutz vor Oxidation zum Einsatz.

Übliche Cannabisblütenvarietäten haben eine Haltbarkeit von mindestens 12 Monaten. Ideal sind 55–62 % relative Feuchte; sehr trockene oder Gefriertemperaturen schaden den Trichomen, in denen die Cannabinoide gespeichert sind.

Braunes Apothekerglas mit schwarzem Schraubdeckel zur lichtgeschützten Lagerung von Cannabisblüten.
Lichtgeschützte Glasbehälter mit dichtem Verschluss schützen Cannabinoide vor Oxidation.

Warum Apothekenqualität wichtig ist

Apothekenqualität ist mehr als ein Versprechen. Sie ist eine durchgehende Kette aus Anbau, Verarbeitung, Prüfzertifikat, Eingangskontrolle und sicherer Lagerung. Jede Charge ist rückverfolgbar, jeder Schritt dokumentiert. Schwarzmarktware bietet nichts davon: keine geprüften THC- und CBD-Werte, keine Untersuchung auf Pestizide, Schwermetalle oder Schimmelpilze. Gerade die Kontamination mit Aspergillus-Schimmelpilzen kann beim Inhalieren ernste Folgen haben, besonders für immungeschwächte Patient:innen.

Mit einem Rezept aus deutscher Apotheke erhältst du also ein Arzneimittel, das pharmazeutischen Standards entspricht, geliefert in einem geeigneten, geruchsdichten Behältnis, das die Wirkstoffe schützt und zugleich diskret bleibt.

Medizinisches Cannabis: Erfahrungen von Patient:innen

Wie es Patient:innen mit medizinischem Cannabis ergeht, ist wissenschaftlich nicht restlos geklärt. Die größte deutsche Datenbasis ist die BfArM-Begleiterhebung (2017–2022) mit rund 21.000 gemeldeten Fällen. Sie ist keine kontrollierte klinische Studie, liefert aber belastbare Hinweise zu Anwendungsgebieten, Verlauf und Nebenwirkungen. Genau diese Daten prägen die berichteten medizinisches-cannabis-Erfahrungen in Deutschland.

Wofür wird Cannabis am häufigsten verschrieben?

Mit Abstand die häufigste Indikation sind chronische Schmerzen: In rund 76 % aller dokumentierten Fälle waren sie der Grund für die Therapie. Weitere häufige Anwendungsbereiche sind Spastik (etwa 10 %, oft bei Multipler Sklerose), Anorexie/Wasting (5 %) und Übelkeit/Erbrechen (2 %). Patient:innen waren im Schnitt 57 Jahre alt und litten vor Therapiebeginn bereits rund acht Jahre an ihrer Symptomatik. Quellen: BfArM-Begleiterhebung 2022

Was berichten Patient:innen aus Studien und Registern?

In der Begleiterhebung berichteten knapp drei Viertel der Behandelten von einem positiven Therapieeffekt, rund 70 % beschrieben eine Verbesserung der Lebensqualität. Etwa ein Drittel brach die Therapie innerhalb eines Jahres ab, am häufigsten wegen unzureichender Wirkung. Diese Zahlen bilden den Therapieverlauf ab; sie ersetzen keinen Wirksamkeitsbeleg, weil Placeboeffekte nicht kontrolliert werden konnten. Quellen: BfArM-Begleiterhebung 2022

Metaanalysen zeigen für chronische, vor allem neuropathische Schmerzen und für schmerzhafte Spastik bei MS eine moderate Evidenz. Eine prospektive Kohortenstudie mit über 1.000 Schmerzpatient:innen fand nach zwölf Monaten eine Reduktion der Schmerzintensität um 20 % sowie deutliche Verbesserungen bei Schlaf, Angst und Depression. Quellen: Whiting et al. 2015; NASEM 2017; Aviram, Pud et al. 2021

Mögliche Nebenwirkungen und worauf zu achten ist

Nebenwirkungen sind häufig, meist aber mild. Am häufigsten dokumentiert: Müdigkeit (rund 15 %), Schwindel (rund 10 %), Übelkeit, Mundtrockenheit, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen. Selten, aber relevant: psychotische Symptome, Halluzinationen oder ausgeprägte Kreislaufreaktionen. Viele dieser Effekte betreffen die Vigilanz, was im Straßenverkehr, im Beruf und bei älteren Menschen mit Sturzrisiko eine Rolle spielt. Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen sind mit etwa 8 % vergleichsweise selten. Quellen: BfArM-Begleiterhebung 2022

Welche Dosierung und welches Präparat infrage kommt, entscheidet immer die behandelnde Ärzt:in, individuell, in kleinen Schritten und in Absprache mit dir.

Datenvisualisierung

Häufigste Nebenwirkungen unter Cannabisarzneimitteln

Häufigste dokumentierte Nebenwirkungen unter Therapie mit Cannabisarzneimitteln (BfArM-Begleiterhebung 2022). Quelle · BfArM Begleiterhebung 2022

Häufige Fragen zu medizinischem Cannabis

Darf ich unter einer Cannabistherapie Auto fahren?

Grundsätzlich ja, aber mit klaren Bedingungen. Wer ein cannabishaltiges Arzneimittel ärztlich verordnet bekommt und es bestimmungsgemäß einnimmt, darf laut § 24a Abs. 2 StVG am Straßenverkehr teilnehmen, das sogenannte Medikamentenprivileg. Voraussetzung: Du bist auf eine stabile Erhaltungsdosis eingestellt und objektiv fahrtauglich. In der Eindosierungsphase oder bei Dosiserhöhungen solltest du nicht fahren. Die Polizei kann bei Kontrollen nicht direkt unterscheiden, ob ein medizinischer oder nicht-medizinischer Gebrauch vorliegt. Empfohlen wird deshalb, bei jeder Fahrt eine Rezeptkopie oder ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Bei Fahrauffälligkeiten oder einem Unfall können trotzdem straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Eine generelle Pflicht, den Arbeitgeber über eine Cannabistherapie zu informieren, ergibt sich aus den vorliegenden Quellen nicht. Du hast aber eine Fürsorgepflicht für deine eigene Sicherheit und die anderer. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten (Fahrzeuge, Maschinen) gilt — wie bei anderen zentralwirksamen Medikamenten — dass du deine Leistungsfähigkeit kritisch hinterfragen musst. Sprich solche Fragen am besten direkt mit deiner behandelnden Ärzt:in durch.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Bei gesetzlich Versicherten ist eine Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V möglich, wenn drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind: eine schwerwiegende Erkrankung, keine verfügbare Standardtherapie (oder diese ist nicht zumutbar) und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung. Die Genehmigung muss vor der ersten Verordnung beantragt werden. Krankenkassen entscheiden in der Regel innerhalb von drei Wochen, mit Einbindung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Privatversicherte fallen nicht unter diese Regelung, hier lohnt die individuelle Klärung mit der Versicherung.

Wie läuft die Anfrage bei HealGreen ab?

Der Prozess startet mit einem digitalen Fragebogen, der etwa drei Minuten dauert. Eine approbierte deutsche Ärzt:in prüft deine Angaben anschließend asynchron im Rahmen einer telemedizinischen Fernbehandlung. Bei Rückfragen meldet sich die Ärzt:in schriftlich. Wird die medizinische Eignung bestätigt, erhältst du ein E-Rezept digital; die Lieferung erfolgt aus einer deutschen Partnerapotheke, geruchsdicht und in Glasbehältern.

Was muss ich bei Reisen ins Ausland beachten?

Innerhalb des Schengen-Raums darfst du dein Cannabisarzneimittel für bis zu 30 Tage mitnehmen, wenn du eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ mitführst. Diese muss vor Reisebeginn von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden; ein Vordruck steht beim BfArM bereit. Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine einheitlichen Regeln. Hier empfiehlt der Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung, ebenfalls beglaubigt. Kläre die nationalen Bestimmungen des Ziel- und Transitlandes vor Reiseantritt: Manche Staaten verlangen Importgenehmigungen, andere verbieten die Einfuhr ganz.

Erfährt mein Hausarzt von der Therapie?

Die Behandlung läuft bei HealGreen über approbierte deutsche Ärzt:innen, die deine Angaben asynchron prüfen. Deine Behandlungsdaten bleiben innerhalb dieses Versorgungswegs. Eine automatische Information an Hausarzt oder Krankenkasse erfolgt durch HealGreen nicht. Wenn du die Therapie über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen lassen willst, ist hingegen ein Antrag inklusive ärztlicher Begründung notwendig — in diesem Fall fließen Daten zwangsläufig zur Kasse. Bei einer Selbstzahler-Privatverordnung bleibt der Kreis der Mitwissenden deutlich kleiner.

Quellen (10)

FAQ

Häufige Fragen zu medizinischem Cannabis

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