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Ratgeber · Legal

Cannabis im Ausland: Was Patient:innen auf Reisen wissen müssen

Cannabis im Ausland: Schengen-Bescheinigung, INCB-Leitfaden und Länderregeln verständlich erklärt — der Leitfaden für Patient:innen auf Reisen.

Aktualisiert
2026-04-28
Lesezeit
10 Minuten
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Cannabis im Ausland: Was Patient:innen auf Reisen wissen müssen

Cannabis im Ausland mitzuführen ist für Patient:innen kein rechtsfreier Raum, sondern ein klar geregelter Vorgang. Ob du innerhalb des Schengen-Raums unterwegs bist oder in ein Drittland reist, entscheidet darüber, welche Bescheinigung du brauchst, wie viel du mitnehmen darfst und welche Behörde im Spiel ist. Dieser Leitfaden ordnet die Regeln für Cannabis auf Reisen, zeigt die Stolperfallen an der Grenze und liefert eine Checkliste für die Vorbereitung — als Teil unseres Legal-Ratgebers; siehe auch das Cannabisgesetz, die THC-Nachweisbarkeit und medizinisches Cannabis im Überblick.

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Zuverlässige und geprüfte medizinische Informationen, zusammengestellt von unserem Redaktionsteam und Apotheken

Medizinisches Cannabis mit ins Ausland nehmen: Die Grundlagen

Wer in Deutschland ein Cannabisarzneimittel auf BtM-Rezept bekommt, fragt sich früher oder später: Darf ich das überhaupt mit ins Ausland nehmen? Die kurze Antwort: Ja, grundsätzlich schon, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Cannabisarzneimittel gelten in Deutschland als Betäubungsmittel, und für grenzüberschreitende Reisen gelten dieselben Regeln wie für jedes andere verschriebene Betäubungsmittel.

Rechtlicher Rahmen für Patient:innen

Die rechtliche Grundlage steht in § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV). Du darfst dein verschriebenes Cannabisarzneimittel als Reisebedarf aus- und wieder einführen, aber nur in einer für die Dauer deiner Reise angemessenen Menge und ausschließlich für den eigenen Bedarf. Eine Mitnahme durch andere Personen, etwa Partner:in oder Familie, ist nicht zulässig.

Unterschied: Reise innerhalb und außerhalb des Schengen-Raums

Beim Reiserecht für Betäubungsmittel gibt es zwei Welten: Schengen-Staaten und alle anderen Länder.

Innerhalb des Schengen-Raums (dazu zählen u. a. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande sowie die meisten weiteren EU-Länder) darfst du dein Cannabisarzneimittel für eine Reisedauer von bis zu 30 Tagen mitführen, wenn du eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) dabei hast. Diese Bescheinigung muss vor Reiseantritt von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde, in der Praxis meist über das örtliche Gesundheitsamt, beglaubigt werden.

Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international harmonisierten Regeln. Hier empfiehlt sich ein Vorgehen nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB): eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Angaben zum Arzneimittel, zur Dosierung und zur Reisedauer, ebenfalls beglaubigt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde. Entscheidend ist: Du musst zusätzlich die nationalen Bestimmungen des Ziel- und jedes Transitlandes prüfen. Manche Länder verlangen Importgenehmigungen, beschränken die Menge oder verbieten die Mitnahme komplett.

Verantwortung der Patient:innen vor Reiseantritt

Die rechtliche Verantwortung liegt bei dir. Klär die Rechtslage des Reiselandes rechtzeitig vor Abreise ab. Auskunft geben in der Regel die diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland (Kontaktdaten beim Auswärtigen Amt) und die Internetseite des INCB, auf der knapp 100 Länder ihre Einreiseregeln hinterlegt haben. Plane genug zeitlichen Vorlauf ein: Sowohl die ärztliche Ausstellung als auch die behördliche Beglaubigung können einige Tage dauern und Gebühren verursachen.

Illustration: Reisepass und beglaubigtes ärztliches Dokument vor einer Weltkarte
Wer mit medizinischem Cannabis reist, braucht je nach Reiseziel unterschiedliche Bescheinigungen — und genug zeitlichen Vorlauf.

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Schengen-Bescheinigung: Der Reisepass für dein Cannabisrezept

Wenn du innerhalb des Schengen-Raums reist und dein medizinisches Cannabis dabei haben willst, brauchst du genau ein Dokument: die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ). Sie ist im Schengen-Raum das Standardformular für jede Mitnahme ärztlich verschriebener Betäubungsmittel, und Cannabisarzneimittel zählen rechtlich genau dazu.

Was die Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ regelt

Das einheitliche Formular wurde 1994 vom Exekutivausschuss der Schengen-Staaten verabschiedet und vom Bundesministerium für Gesundheit bekanntgemacht. Auf ihr werden persönliche Daten der Patient:in, Daten der ausstellenden Ärzt:in sowie genaue Angaben zum verschriebenen Betäubungsmittel vermerkt: Wirkstoff, Konzentration, Darreichungsform und Tagesdosis. Da Cannabisarzneimittel in allen Schengen-Staaten als Betäubungsmittel eingestuft sind, gelten für sie keine Sonderregeln gegenüber anderen verschriebenen Betäubungsmitteln. Wichtig: Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig.

Wie und wo Patient:innen die Bescheinigung beantragen

Der erste Schritt führt zur behandelnden Ärzt:in. Sie füllt das Formular aus, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Vordruck auf seiner Homepage bereitstellt. Anschließend muss das Dokument beglaubigt werden, und zwar durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle, in der Praxis meist das örtliche Gesundheitsamt. Welche Behörde konkret zuständig ist, regeln die Bundesländer selbst; eine entsprechende Liste findet sich auf der Seite des BfArM. Sowohl für die ärztliche Ausstellung als auch für die Beglaubigung können Gebühren anfallen. Plane den Vorgang frühzeitig vor Reiseantritt und kläre offene Fragen zur Zuständigkeit rechtzeitig.

Gültigkeitsdauer und mitzuführende Unterlagen

Die Gültigkeit wird auf dem Formular eingetragen und darf maximal 30 Tage betragen. Für längere Reisen reicht die Schengen-Bescheinigung also nicht aus. Mitzuführen ist das beglaubigte Original während der gesamten Reise. Bei Cannabisblüten mit der Anwendungsart „Rauchen" kann es zudem in einzelnen Schengen-Ländern einschränkende Regelungen geben, gerade in der Öffentlichkeit ist für Außenstehende nicht erkennbar, dass es sich um eine medizinische Anwendung handelt. Eine zusätzliche Rezeptkopie kann hier helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Cannabis in EU- und Schengen-Nachbarländern

Innerhalb des Schengen-Raums gilt für medizinisches Cannabis eine vergleichsweise klare Grundregel: Mit einer beglaubigten Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ darfst du dein verschriebenes Cannabisarzneimittel für bis zu 30 Tage mitführen. Cannabis wird in allen Schengen-Staaten als Betäubungsmittel eingestuft, deshalb gibt es über die Bescheinigung hinaus keine zusätzlichen Einreise-Regelungen. Bei der Anwendungsart „Rauchen" können einzelne Länder einschränkende Vorschriften haben, weil für Außenstehende nicht erkennbar ist, dass es sich um eine medizinische Anwendung handelt.

Niederlande, Belgien, Luxemburg

Die Niederlande haben mit dem Büro für medizinisches Cannabis (BMC) bereits 2001 staatliche Strukturen geschaffen; seit 2003 können Ärzt:innen dort Cannabisblüten verschreiben, seit 2015 auch Cannabisöle. Zu Belgien und Luxemburg liefert die uns vorliegende Quellenlage keine spezifischen Patientenregelungen über die Schengen-Bescheinigung hinaus.

Österreich, Schweiz (Sonderfall), Dänemark

Die Schweiz ist zwar Mitglied des Schengener Abkommens, aber kein EU-Staat, die Schengen-Bescheinigung gilt jedoch auch hier. Dänemark hat zum 1. Januar 2018 ein mehrjähriges Programm zur medizinischen Cannabisversorgung gestartet, zunächst befristet auf bestimmte Indikationen wie Spastik bei Multipler Sklerose, Chemotherapie-bedingte Übelkeit und neuropathische Schmerzen.

Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Tschechien

In Italien sind cannabisbasierte Magistralrezepturen seit 2006 möglich; 2013 wurden Extrakte und Blüten ergänzt, der Bedarf stieg von 60 kg (2014) auf 1.270 kg (2022). Zu Frankreich, Spanien, Polen und Tschechien sind in unseren Quellen keine detaillierten Patientenregelungen dokumentiert. Hier gilt: vor der Reise die diplomatische Vertretung kontaktieren.

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Außerhalb der EU: Schweiz, USA, Großbritannien & Co.

Sobald du den Schengen-Raum verlässt, gilt die Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ nicht mehr. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international harmonisierten Regeln. Stattdessen empfiehlt das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Angaben zum Cannabisarzneimittel, zu Einzel- und Tagesdosis sowie zur Reisedauer (maximal 30 Tage). Auch dieses Dokument muss von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Welche Regeln im Zielland gelten, klärst du am besten vor der Reise bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes oder über das Auswärtige Amt.

Schweiz: Schengen, aber kein EU-Mitglied

Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, gehört aber zum Schengener Abkommen. Für Reisen bis 30 Tage reicht daher die beglaubigte Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ aus, wie sie auch für Deutschland, Österreich oder Italien gilt. Cannabisarzneimittel werden in allen Schengen-Staaten als Betäubungsmittel eingestuft; zusätzliche Regelungen gibt es laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht. Vorsicht ist nur geboten, wenn die Anwendungsart „Rauchen" verordnet wurde, hier können einzelne Länder einschränkende Regeln in der Öffentlichkeit haben.

USA: Bundesrecht vs. Bundesstaaten

In den USA ist die Rechtslage zweigeteilt. Auf Bundesebene ist Cannabis weiterhin in Schedule I des Controlled Substances Act eingestuft, also ein verbotener Stoff, dem ein hohes Missbrauchspotenzial zugeschrieben und die medizinische Verwendung grundsätzlich abgesprochen wird. Gleichzeitig haben bis Ende 2020 mindestens 36 Bundesstaaten eigene Gesetze verabschiedet, die eine medizinische Nutzung erlauben, mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. In den USA dürfen Ärzt:innen kein klassisches Rezept ausstellen, sondern nur ein Empfehlungsschreiben.

Für dich als Patient:in heißt das: Selbst wenn ein US-Bundesstaat medizinisches Cannabis erlaubt, bleibt die Einfuhr aus Deutschland nach US-Bundesrecht problematisch. Eine Mitnahme wäre nur über eine Einfuhrgenehmigung des Reiselandes plus Ausfuhrgenehmigung der Bundesopiumstelle denkbar, laut INCB-Leitfaden ein Verfahren mit hohem Aufwand, das nur in absoluten Ausnahmefällen zur Anwendung kommt.

Großbritannien, Türkei, Asien: strenge Regelungen

Im Vereinigten Königreich ist die Verschreibung cannabisbasierter Produkte seit dem 1. November 2018 möglich, allerdings restriktiv und nur durch speziell registrierte Ärzt:innen. Großbritannien ist seit dem Brexit weder EU- noch Schengen-Mitglied, die Schengen-Bescheinigung gilt dort nicht. Für eine Mitnahme brauchst du die INCB-Bescheinigung und musst die britischen Einfuhrregeln vorab klären.

In Ländern Asiens und Afrikas ist medizinisches Cannabis laut Lehrbuchüberblick noch eine Seltenheit. In einigen Staaten ist die Mitnahme schlicht nicht möglich. Für Länder wie die Türkei oder asiatische Reiseziele gilt deshalb besonders streng: erst die Botschaft fragen, dann reisen. Wenn ein Land die Einfuhr verbietet, solltest du prüfen, ob ein:e ortsansässige:r Arzt:Ärztin ein vergleichbares Präparat verschreiben kann, oder die Reiseplanung anpassen. Quellen: International Narcotics Control Board 2021; Government of the United Kingdom 2018; Government of the United States of America 2022; National Conference of State Legislature 2021

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Grenzkontrolle: Was bei Zoll und Einreise wirklich passiert

Eine Grenzkontrolle mit medizinischem Cannabis im Gepäck klingt für viele Patient:innen bedrohlicher, als sie tatsächlich abläuft. Wer die richtigen Unterlagen dabei hat und sie ruhig vorzeigen kann, hat in den meisten Fällen kein Problem. Dein Cannabisarzneimittel ist ein verschriebenes Betäubungsmittel, und für Betäubungsmittel auf Reisen gibt es klare, vorgegebene Regeln.

Vorgehen am Flughafen und an der Landesgrenze

Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums entfällt die zollamtliche Überwachung an den Binnengrenzen. Eine Kontrolle kann es trotzdem geben, etwa bei stichprobenartigen Polizeikontrollen, im Zug oder am Flughafen bei der Sicherheits- oder Ausweiskontrolle. Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums findet hingegen eine reguläre Zollabfertigung statt, bei der Betäubungsmittel angemeldet werden müssen.

Trag dein Cannabisarzneimittel im Handgepäck, in der Original-Apothekenverpackung, und halte deine Bescheinigung griffbereit, also nicht im Koffer im Frachtraum. Auf Nachfrage zeigst du Rezeptkopie und Bescheinigung ruhig vor. Wichtig: Betäubungsmittel dürfen ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden, nicht durch beauftragte Personen. Die Mitnahmemenge darf nur dem angemessenen Reisebedarf entsprechen, maximal für 30 Tage.

Welche Unterlagen Patient:innen vorzeigen sollten

Welche Papiere du brauchst, hängt vom Reiseland ab:

  • Schengen-Raum: die vom Arzt ausgefüllte und von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (meist über das Gesundheitsamt) beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ, gültig für maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig.
  • Außerhalb des Schengen-Raums: eine mehrsprachige Bescheinigung nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB), ebenfalls beglaubigt durch die zuständige Landesbehörde, mit Angaben zu Art, Menge, Einzel- und Tagesdosierung und Reisedauer.

Zusätzlich sinnvoll: eine Kopie deines aktuellen BtM-Rezepts und der Apotheken-Kassenbeleg. Diese Kombination wirkt bei Behörden seriöser als jede Form von „Cannabis-Ausweis" aus privaten Quellen, solche Ausweise haben keine offizielle Funktion und sind keine rechtlich bindenden Dokumente.

Was tun bei Rückfragen oder Beschlagnahmung

Wenn der Zoll oder die Polizei nachfragt: ruhig bleiben, schriftliche Unterlagen vorzeigen, sachlich erklären, dass es sich um ein ärztlich verschriebenes Arzneimittel handelt. Auch innerhalb Deutschlands kann die Polizei bei einer Kontrolle nicht direkt unterscheiden, ob ein medizinischer oder ein nichtmedizinischer Cannabisgebrauch vorliegt. Ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren kann eingeleitet werden, wird aber nach Klärung des Sachverhalts bei einer medizinisch indizierten Therapie in aller Regel wieder eingestellt. Genau deshalb sind die Bescheinigung und die Rezeptkopie so wichtig: Sie ersparen dir diesen Verwaltungsaufwand.

Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums gilt zusätzlich: Einige Länder verlangen eigene Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme ganz. Kläre die Rechtslage vor Reiseantritt über die diplomatische Vertretung des Ziellandes oder die Länderübersicht des INCB.

Reisende:r legt Reisebescheinigung und Apothekenverpackung am Zollschalter vor
Ruhig auftreten, Unterlagen griffbereit: Die Schengen-Bescheinigung und das BtM-Rezept sind die wichtigsten Dokumente an der Grenze.

Checkliste für die Reise mit medizinischem Cannabis

Eine Reise mit Cannabisarzneimitteln ist planbar, wenn du sie ernst nimmst. Die folgende Checkliste fasst zusammen, was vor Abflug, im Gepäck und unterwegs wichtig ist. Sie ersetzt keine individuelle Auskunft des Auswärtigen Amtes oder der Botschaft deines Reiselandes, hilft dir aber, nichts Wesentliches zu vergessen.

Vor der Reise: Dokumente, Fristen, Apotheke

  • Reiseziel prüfen. Schengen-Land, Nicht-Schengen, Transitland? Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums gelten die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes. Auskunft geben die diplomatischen Vertretungen und das INCB.
  • Bescheinigung anfordern. Innerhalb des Schengen-Raums die Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ, außerhalb die mehrsprachige Bescheinigung nach INCB-Leitfaden. Beide gelten für maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig.
  • Beglaubigung einplanen. Die Bescheinigung muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle (meist Gesundheitsamt) beglaubigt werden. Zuständigkeit, Bearbeitungszeit und mögliche Gebühren rechtzeitig klären.
  • Apothekentermin koordinieren. Reisemenge passend zur Reisedauer in der Apotheke abklären, das Gesetz erlaubt nur die für die Reisedauer angemessene Menge als Reisebedarf.

Im Gepäck: Originalverpackung, Menge, Aufbewahrung

  • Originalverpackung der Apotheke mit Etikett, Chargenangabe und Patientenname.
  • Menge orientiert an der ärztlich verordneten Tages- und Reisedosis, nicht mehr.
  • Bescheinigung(en) im Original plus Kopie, getrennt vom Arzneimittel verstauen.
  • Mitnahme nur für den Eigenbedarf, die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Während der Reise: Verhalten und Notfall-Kontakte

  • Bei Kontrollen ruhig die Bescheinigung und das BtM-Etikett vorzeigen.
  • Bei Autofahrten zusätzlich Rezeptkopie oder ärztliche Bescheinigung mitführen, um Verfahren bei Verkehrskontrollen zu vermeiden.
  • Bei Problemen die deutsche Auslandsvertretung kontaktieren; Adressen über das Auswärtige Amt.

Dein To-do jetzt: Reisedaten festlegen, Bescheinigung beim behandelnden Arzt anfordern, Termin zur Beglaubigung vereinbaren und parallel die Botschaft des Reiselandes anschreiben.

Quellen (4)

FAQ

Häufige Fragen zu Cannabis im Ausland

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Weiterführend

Weitere Infos

Medizinischer Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Die zitierten Studien beschreiben den aktuellen Stand der Forschung, nicht das individuelle Ansprechen einer bestimmten Patient:in. Eine cannabisbasierte Therapie kommt nur nach individueller ärztlicher Prüfung und Verordnung in Betracht. Bei akuten oder anhaltenden Beschwerden wende dich an deine Ärzt:in oder Apotheker:in.